Sportstättennutzung
Hinweise zur Nutzung und Belegung von Sportstätten
Die Überlassung von Sportanlagen wird unter der Voraussetzung des jederzeitigen Widerrufs erteilt. Über evtl. Änderungen des Belegungsplanes unterrichten wir die Nutzer im Einzelfall unverzüglich. Zusätzliche Benutzungszeiten oder Nutzungsänderungen bedürfen der Genehmigung durch die GöSF. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Nutzungsvertrag abgeschlossen worden ist.
Bei der Nutzung der letzten Übungseinheit des jeweiligen Tages in den Turnhallen an Schulen ist zu berücksichtigen, dass alle Mitglieder der Sportgruppe die Sportstätte spätestens 30 Minuten nach dem Ende des Trainings verlassen haben müssen. Gruppen, deren Übungs-/Trainingszeit z. B. um 22 Uhr endet, verlassen die Sportstätte bitte bis spätestens 22.30 Uhr.
Die Benutzung der Sportstätten, ihrer Nebenräume, Einrichtungen und der Sportgeräte geschieht auf eigene Gefahr.
Es gilt die Entgeltordnung für die Sportstätten der Stadt Göttingen bzw. der GöSF in ihrer jeweiligen Fassung. Aus gegebenem Anlaß möchten wir Sie jedoch darauf hinweisen, dass - auch bei unentgeltlicher Nutzung - nicht rechtzeitig (drei Tage vorher) abgesagte Termine - besonders Veranstaltungszeiten an Wochenenden - von uns in jedem Fall in Rechnung gestellt werden.
Die Abrechnung der Entgelte für die Trainingszeiten erfolgt in einer Summe für die gesamte Saison jeweils im November bzw. Juli des Jahres. In den Weihnachts- und Sommerferien sind die Hallen geschlossen.
Die Herbst- und Osterferien werden mitberechnet und stehen für den Sportbetrieb zur Verfügung, sofern keine Sperrungen wegen Baumaßnahmen stattfinden, daher müssen die Nutzer:innen eine Nichtnutzung bei der Anmeldung der Zeiten mit angeben.
Des Weiteren möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass sich die Verantwortlichen bei Wochenendbelegungen in den Sport- und Turnhallen vorher durch unsere Hallenware einweisen lassen müssen, sofern sie dies noch nicht getan haben und ggf. bis spätestens Freitagmittag 13 Uhr die Hallenschlüssel bei der GöSF abgeholt haben müssen.
Bei Vergessen werden Einsätze durch unseren Wochenend-Notdienst zum Aufschließen der Hallen zukünftig in Rechnung gestellt.
Gedeckte Sportstätten (Gymnastikräume, Turnhallen und Sporthallen) bleiben in der Regel dem Trainingsbetrieb sogenannter Hallensportarten vorbehalten. Dabei wird bei der Vergabe der spezielle Flächen- bzw. Raumbedarf und die Größe der Trainingsgruppe berücksichtigt. Für das Training von Fußballmannschaften werden gedeckte Sportanlagen nicht vergeben. Ausgenommen Mannschaften der D, E und F-Jugend. Altherrenmannschaften können berücksichtigt werden, wenn die gewünschten Zeiten nicht in Konkurrenz zu anderen Hallensportarten stehen. Folgende durchschnittliche Teilnehmerzahlen werden erwartet:
Halle 15 x 27 m Übungsbetrieb/Leistungstraining
Halle ab 21 x 45 m Übungsbetrieb/Leistungstraining
Bei Hallengrößen unter 15 x 27 m und bei Gymnastikhallen sollen wie bisher in der Regel mindestens 8 Teilnehmer:innen anwesend sein.
– Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Sportstättenbenutzungsordnung.
Bei der Nutzung von Sportplätzen mit Flutlicht behält sich die GöSF vor das Flutlicht nur bei einer regelmäßigen Auslastung nach folgenden Kriterien zu aktivieren:
Unter 7 Personen: kein Flutlicht
Ab 8 Personen bis 11 Personen: 1/2 Platz
Ab 12 Personen: 1/1 Platz
Für weitere Auskünften stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der GöSF jederzeit zur Verfügung.
Sportdatenbank
Die Trainingszeiten der Vereine und Gruppen finden Sie in der Sport-Datenbank
Sportstätten-Service
Bei dringenden technischen Problemen während der Hallennutzung, erreichen Sie unseren Notdienst auch außerhalb der Dienstzeiten des Hallenwartes.
Wählen Sie in diesen Fällen bitte die Sporthallen-Service-Nummer:
0551/ 400 - 3151
(Rufumleitung – Bitte mindestens 8 x klingeln lassen!)