Tel. 0551/507090 Windausweg 60, 37073 Göttingen

Entgelt- & Benutzungsordnung

Entgeltordnung

Hier finden Sie die Entgelte der GöSF-Sportstätten (PDF).

Hier finden Sie die Entgelte der städtischen Sportstätten (PDF).

Benutzungsordnung

Bitte beachten Sie:

  • Die GöSF übernimmt gegenüber den Sportstättenbenutzer:innen keine Haftung für Schäden aller Art.
  • Für selbst verschuldete Schäden haften die Benutzer:innen.
  • Die Sportstätten werden erst bei der, auf die jeweilige Einrichtung und Sportart bezogenen und im Belegungsplan ausgewiesenen, Mindestbelegungszahl zum Training freigegeben
  • Beim Lehr-, Übungs- und Veranstaltungsbetrieb muss ein verantwortlich Leitender anwesend sein.
  • Technische Einrichtungen werden von Mitarbeiter:innen der GöSF bedient.
  • Die Beauftragten der GöSF/Fachdienst Schule üben das Hausrecht aus.
  • Die Sportstätten sind aufgeräumt und pünktlich zu verlassen.
  • Schuhe mit Stollen, sowie Sportschuhe, die auch im Freien benutzt werden, beschädigen den Fußbodenbelag. Deshalb sind in den Turn- und Sporthallen ausschließlich Hallenturnschuhe mit heller Sohle zugelassen.
  • Das Bespielen der Kunstrasenplätzen mit Stollen- oder Schlitzstollenschuhen ist verboten. Erlaubt sind Multi-Nockenschuhe bzw. normale Turnschuhe.

 

Nicht gestattet sind in und auf den Sportstätten:

  • das Befahren mit Fahrzeugen jeglicher Art
  • das Einstellen von Fahrrädern
  • das Betreten der Turn- u. Sporthallen in Straßenschuhen
  • das präsentieren von Firmenreklame ohne Genehmigung
  • das Rauchen
  • das Mitführen von Hunden/Tieren
  • das Verwenden von Greifwachs
  • die Ausgabe von Getränken und Speisen in/auf zersplitternden Gefäßen (z.B. Gläsern, Glasflaschen, Porzelan etc.) und die Verwendung von Einweggeschirr inkl. Einwegbesteck.
  • das Skandieren/Aushängen von rassistischem, fremdenfeindlichem, beleidigendem, extremistischem, diskriminierendem, rechts- bzw. linksradikalem Propagandamaterial, auch dann, wenn es straf- bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlich nicht relevant ist
  • das Mitführen von Waffen aller Art einschließlich Taschenmessern jeder Art
  • das Mitführen von Wurfgeschossen oder ähnlichen Gegenständen
  • das Mitführen und Verwenden von Gas- und Sprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen sowie andere chemische Substanzen, die geeignet sind, Verletzungen und Beeinträchtigungen von Besuchern hervorzurufen
  • das Mitführen von Flaschen, Becher, Krüge und Dosen aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material, Thermoskannen sowie Getränkeverpackungen sonstiger Art, die 0,5 Liter Fassungsvermögen übersteigen
  • das Mitführen und Verwenden von sperrigen Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer, Regenschirme
  • das Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern, Raketen, bengalischen Feuern, Rauchpulver und andere pyrotechnische Gegenständen
  • das Mitführen von Fahnen- oder Transparentstangen, die nicht aus Holz oder die länger als ein Meter sind oder deren Durchmesser größer als drei Zentimeter ist;
  • der Konsum von alkoholischen Getränke und Drogen aller Art;
  • das Mitführen und Verwenden von mechanisch betriebenen Lärminstrumente und Laser-Pointern.

Im Zweifel nehmen Sie Kontakt mit der GöSF auf.

In einzelnen Fällen können zu bestimmten Punkten, nach schriftlicher Anfrage, Ausnahmeregelungen getroffen werden.