Page 29 - Freizeitarena Heft 42
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Der Mörder ist immer der Sportler
»Sport ist Mord.« Diese in unterschiedlichsten Kontexten immer wie- der zitierte These, die der ehem. britische Premierminister W. Chur- chill aufgestellt haben soll und wohl auch könnte (dann aber selbst- verständlich in englischer Sprache!) ist in der Sache unsachlich. Al- lein schon, weil der Satz keine Aussage darüber trifft, wer hier angeblich ermordet wird (das Opfer) und wer der oder die mordende Person (der Täter) ist, welche für den Mordvorgang strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen wäre.
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Der Sport als solcher ist keine jus- tiziabel ernstzunehmende Per- son, Sache oder Körperschaft. Grammatisch zwar korrekt,
inhaltlich jedoch fragwürdig, weil unzu- lässig pauschalisierend, wäre der Satz »Alle Sportler sind Mörder.« Selbstver- ständlich wäre jedoch ein Einzelsportler, der einen Mord begangen hat, für diesen haft-, straf- und liquidierbar und hätte damit jedes Recht erworben, einen Pflicht- oder Innenverteidiger zu konsul- tieren. Die freche Behauptung, Sport als solcher sei Mord, differenziert nicht. So würde z.B. der Boxsport, in welchem es ja tatsächlich ordentlich zur Sache geht, unzu- und fahrlässig mit so was wie der Rhythmischen Sportgymnastik in einen kriminellen Topf geworfen. Dies ist abzu- lehnen.
Nun muss man Churchill zugutehalten, dass er wahrscheinlich kein Jurist war. Als solcher hätte er wissen können, ja recht eigentlich müssen, dass der Mord- vorwurf gegenüber dem Sport grund- sätzlich plemplem ist, weiß doch sogar der Laie, dass Mord als Straftatbestand bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen hat: gemeiner Vorsatz, fiese Heimtücke, niedrige Beweggründe, böse Habgier, die schwüle Befriedigung klebriger sexueller Triebbedürfnisse, Eifersucht, Sehnsucht. Wie aber soll das alles gehen? Wie soll denn so etwas Harmlo- ses wie »der Sport« vorsätzlich töten? Heimtückisch gar oder aus niedrigen Beweggründen? Kann der Sport sui
Fallstudie zum Sportstrafrecht
generis aus sein auf die Befriedigung sexueller Bedürfnisse? Hat er solche überhaupt, der Sport? Kann Sport den- ken? Wollen? Haften? Sich mit einem Verteidiger unterhalten, dem Staatsan- walt widersprechen? Die Geschworenen bestechen?
Nicht zu bestreiten ist natürlich, dass es bei der Ausübung des Sportes oft zu Todesfällen kommt. Da haben wir in ers- ter Linie den Automobil- oder auch Motorradpiloten, den Skiabfahrtsläufer, Radrennfahrer oder Einhandsegler, die es alle bei der Ausübung ihrer Tätigkeit mordsmäßig aus der Kurve tragen oder final mit Kontrahenten kollidieren lassen kann. Doch handelt es sich in den meis- ten Fällen beim Ableben solcher Sportler um fahr-lässige (deshalb der Begriff) Tötung, die entsprechend milder bestraft wird als der kühl geplante und eiskalt vollzogene, der miese, unmoralische, menschenverachtende, zweifelhafte Mord. Weshalb ja auch ein Trainer, der einen der erwähnten Kontrahenten auf das Rennen eingestimmt hat, nicht der Beihilfe zum Mord, der Co-Trainer nicht der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bezichtigt werden kann. All diese Dinge regelt die Sportgerichtsbar- keit, die sich auf Gesetze beruft, wie sie
Dieser sachdienliche Aufkleber ist der Beweis: Sport mordet nicht, er killt nur.
in BGB (Bürgerliches Gesetzblattbuch) und BVB (Bundesvorschriftsbestimmun- gen) geschrieben stehen (s. entspre- chende Präzedenzurteile des VfL Bochum [Verfahrensamt für Leibes- übende Bochum]). Sportgerichte mit hochspezialisierten Rechtsaußen und Linksverteidigern sind heute in allen gut sortierten Sportgaststätten anzurufen: solche mit und ohne Fleisch, Schnitzel, Omelette, Leib- und Magensportgerich- te à la Back- und Rechtshendl.
Conclusio: Hätte Churchill den »Sport ist Mord«-Unfug von sich gegeben, wäre er wohl besser beraten gewesen, erst mal nachzudenken, anstatt unjuristisch drauflosgeplappert zu haben! (ts)
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Foto: ts


































































































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